Schon seit der Corona-Pandemie fordern die Familienunternehmer lautstark ein „Belastungsmoratorium“ – damit sind verschiedene Kontroll-, Melde- und Nachweispflichten im Umwelt- und Arbeitsrecht sowie Lieferketten gemeint. Mit dem Argument, dass die „überbordende Bürokratie“ den deutschen Mittelstand ernsthaft gefährden wurde, nahmen die Familienunternehmer an einer großangelegten INSM-geführten Kampagne der deutschen Wirtschaftslobby teil, um die Verabschiedung des deutschen Lieferkettengesetz im Bundestag am 11. Juni 2021 zu verhindern. Bereits seit 2019 liefen die Lobbyanstrengungen von BDA (Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände), BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie) und DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammertag) auf Hochtouren, um zentrale Elemente des Gesetzesentwurf zu verwässern. Vorschläge waren z.B. die Anwendungsgrenze von ab 500 Mitarbeiter:innen auf ab 5000 (das würde nur 280 Unternehmen in ganz Deutschland betreffen) heraufzusetzen und verschiedenste Zulieferländer von der Sorgfaltspflicht auszunehmen. Auch 2024 und 2025 rotteten sich mehrere Lobbyverbände um die Stiftung Familienunternehmen und Politik(1) herum zusammen um eine großangelegte Kampagne gegen das europäische Lieferkettengesetz durchzuführen.
Trotz des ganzen Lobby-Arsenals wurde das deutsche Lieferkettengesetz 2021 verabschiedet und trat 2023 in Kraft. Selbstverständlich hörten die Familienunternehmer und ihre Kumpanen aber nicht auf, sich für die Abschaffung der Sorgfaltspflichten einzusetzen. Als die Bundesumweltministerin 2022 während der Energiekrise das Lieferkettengesetz nicht aussetzt, werfen die Familienunternehmer ihr Bürokratietreiberei vor und stellen das Lieferkettengesetz als Sonderlast und Gefahr für die Wirtschaftlichkeit dar. Auch in die Diskussionen um das europäische Lieferkettengesetz diffamieren die Familienunternehmer den Gesetzesentwurf als „praxifernes und schädliches Ungetüm„, was Europas „Wirtschaft über grauenhafte Bürokratismen in die Knie“ zwingt.
Durch extreme Übertreibung und erpresserische Wirtschaftsunterganzgsszenarien („Deutsche Mittelständler werden untergehen„) versuchen sie Druck auszuüben, um die ihnen unliebsamen Pflichten zur Einhaltung grundlegender Menschenrechts-, Sozial- und Umweltsstandards in Lieferketten zu unterlaufen. Die Lüge, das Gesetz würde den deutschen Mittelstand in den Ruin treiben, lässt sich allerdings leicht entlarven: Mehrere Studien von 2020 und 2021 berechnen, dass die von den Unternehmenden zu tragenden Umsetzungskosten zwischen 0,005 und 0,6% des Gesamtumsatzes des Unternehmens liegen und damit „quantitativ im statistischen Rauschen untergehen„, wie der Wirtschafsweise Achim Truger es formuliert.
Neben der bereits erwähnten Lobby-Allianz aus BDI, BDA, INSM und DIHK, zusammen mit der Stiftung Familienunternehmen und Politik, fanden die kriminellen Machenschaften der Familienunternehmer auch im CDU-nahem Wirtschaftsrat einen lautstarken Alliierten. Der Wirtschaftsrat positionierte sich bereits Anfang 2020 gegen ein solches Gesetz. Besonders übertreiberisch trat der Wirtschaftsweise und Mitglied der wissenschaftlichen Beirats des Wirtschaftsrats Lars Feld auf: ihm zufolge würde das Lieferkettengesetz „die Axt an das bisherige Erfolgsmodell der deutschen Wirtschaft“ legen.
Die permanente Nörgelei der Familienclans fand aber auch bei anderen politischen Strömungen durchaus Gehör: Der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck stellte Mitte 2024 die Aussetzung des Lieferkettengesetz in Aussicht – eine Ankündigung, die mit einem Lob seitens der Familienunternehmer belohnt wurde.
Einen starken Komplizen haben die Familienclans in Friedrich Merz. Schon als Vizepräsident des CDU-Wirtschaftsrates trat er für die Abschaffung des deutschen Gesetzes ein, auf EU-Ebene hat er maßgeblich dazu beigetragen, dass das europäische Lieferkettengesetz im November 2025 nur stark verwässert beschlossen wurde (z.B. Anwendbarkeit nur bei Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Umsatz). Direkt bei seinem Amtsantritt forderte Merz erneut die komplette Abschaffung und feiert die Abschwächung jetzt als „großen Erfolg„. Vor allem ist die Abstimmung ein großer Erfolg für die extreme Rechte, auf deren Stimmen die konservative Parlamentsfraktion angewiesen war, um die Verwässerung beschließen zu können.
Schuldig.
Auch wenn die Strategie der Familienclans letztlich nicht komplett aufging, die Gesetze auf deutscher und EU-Ebene zu verhindern, hat ihr Lobbyapparat es geschafft, die Gesetze zu verwässern und zu verzögern. Die Beweislast für die versuchte Unterwanderung und geglückte Verwässerung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards ist erdrückend.